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Festellung der stabilen Inzidenz über 50 in Landkreis Osterholz – 3G Regelung für Sporthallen

Der Landkreis Osterholz hat zum 04. November 2021 die Festellung der stabilen Inzidenz über 50 nach der Coronaverordnung des Land Niedersachsens ausgerufen. Das bedeutet für den TSV Worpswede, das ab den 04. November nur nur Personen nach der 3G Regel in die Sporthallen dürfen. Das bedeutet, ihr müsst vollständig Geimpft, Genesen oder Getestet sein (Bitte den jeweiligen Nachweis mitbringen). Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein und muss von einer geschulten Person abgenommen werden (Bitte die Bescheinigung mitbringen). Ein Selbsttest vor Ort ist nicht möglich. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre sind von der 3G Regel befreit.