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Verhaltensregelungen / Hygienekonzept für Outdoor Sport des TSV Worpswede e.V.

  1. Bei Krankheitssymptomen (z.B. Fieber oder Husten) muss zu Hause geblieben werden.
  2. Es wird eine Liste geführt, in die jeder Sportler mit Namen sowie Zeitpunkt des Betretens und Verlassens der Sportanlage eingetragen wird. Dies ist notwendig, um eine eventuelle Infektionskette nachvollziehen zu können.
  3. Es sollten sich nicht mehr als 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zuzüglich Personen, die entsprechend § 8 Abs. 4 Satz 1 einen Impfnachweis, einen Genesenennachweis oder einen Nachweis über eine negative Testung vorlegen,gleichzeitig auf der Anlage befinden. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind davon ausgenommen.
  4. Z. Zt. bestehen keine Kontaktbeschränkungen.
  5. Das Betreten und Verlassen der Sportanlage muss auf direktem Weg mit Mund-Nase-Schutz unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgen.
  6. Desinfektionsmittel wird zur Verfügung gestellt, in den Toiletten sind ausreichend Seife und Einweg-Handtücher vorhanden. Bei Betreten des Sporthauses ist eine Mund- und Nasenbedeckung zu tragen.
  7. Die Sportgeräte sind nach jeder Trainingseinheit durch die trainierende Person zu desinfizieren.
  8. Zur Sicherstellung sowie Um-/Durchsetzung aller behördlichen Auflagen wurde Brigitte Ranke zum/zur Corona-Beauftragten ernannt.

Stand: 06.10.2021