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2G Regel für Hallensport

Ab heute gilt in Sporthallen in Niedersachsen die 2G-Regel, sodass auch bei uns nur noch geimpfte oder genesene Personen die Sporthallen betreten dürfen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Personen, die ein ärztliches Attest vorlegen, dass sie sich aufgrund medizinischer Kontraindikation oder der Teilnahme an einer klinischen Studie nicht impfen lassen dürfen. Personen mit medizinischer Kontraindikation und Personen in klinischen Studien, die sich nicht impfen lassen dürfen, müssen allerdings den Nachweis eines negativen Tests führen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.